Vermögen übergeben - Welche Gedanken mache ich mir?

Wenn Sie Vermögen haben, sollten Sie sich darüber Gedanken machen, wem Sie dieses in der Zukunft übergeben wollen und wie das zu bewerkstelligen ist. Das ist vor allen Dingen dann wichtig, wenn zu dem Vermögen ein Unternehmen gehört. Damit dieses richtig fortgeführt werden kann, sollten Sie es in passende und geeignete Hände übergeben. Aber auch wenn Immobilienvermögen vorhanden ist, wollen Sie, dass dieses in der Zukunft richtig verwaltet wird. Schon zu Lebzeiten können Sie Ihren Besitz an die Leute übergeben, die das Eigentum nach Ihrer Meinung erhalten sollen. Übergabsverträge machen es möglich, dass Sie Vermögen schon zu Lebzeiten übergeben können. Diese sollten so gestaltet sein, dass Ihr Wille zum Ausdruck kommt. Deshalb sollten Sie sich beraten lassen. Die Beratung kann durch einen Rechtsanwalt erfolgen, der sich mit dem Thema Übergabsverträge auskennt. Auch der Notar, bspw. DER NOTAR - Mag. Bertold Hauser, bei dem Sie einen solchen Vertrag errichten werden, kann Ihnen in der Weise behilflich sein. Vor allen Dingen, wenn es um größere Geldsummen geht, sollten Sie bei einem solchen Vertrag alles richtig machen. Es gibt auch Möglichkeiten, durch die Sie bei Verstößen Ihr Vermögen wieder erhalten. Der Übernehmer kann durch Übergabsverträge dazu angehalten werden, Ihnen bestimmte Rechte einzuräumen. Hier kann es sich zum Beispiel um ein Wohnungsrecht handeln, wenn Sie eine Immobilie übergeben haben. Es ist wichtig, dass Sie sich vor der Errichtung des Vertrags gut beraten lassen. Dann werden Sie in der Hinsicht wenig falsch machen.

Richtig übergeben und die Weichen für die Zukunft stellen

Wenn Sie schon zu Lebzeiten Ihr Vermögen an die geeigneten Personen übergeben, ist das für Sie ein sicher beruhigendes Gefühl. Sie haben dann nämlich die Gewissheit, dass Sie alles richtig gemacht haben. Es ist aber wichtig, dass Sie nach der Errichtung des Vertrags immer noch gut leben können. Das gelingt Ihnen immer dann, wenn der Übernehmer zu bestimmten Leistungen an Sie verpflichtet wird. Hier kann man an Geldrenten oder sonstige Verpflichtungen denken. Behalten Sie sich die Rückübertragung vor, wenn bestimmte Pflichten nicht in der richtigen Weise erfüllt werden. Wenn Sie vor der Errichtung des Vertrags juristische Hilfe in Anspruch nehmen, werden Sie nicht viel falsch machen. Es ist also immer notwendig, dass Sie sich vorher informieren und eine ausführliche Beratung in Anspruch nehmen. Schildern Sie der Beratungsperson dabei genau, wie Sie sich eine Übergabe vorgestellt haben. Dann kann man Ihre Wünsche juristisch richtig und passend ausdrücken und in einen entsprechenden Vertrag aufnehmen. Es ist wichtig, dass Sie in dem Fall nicht übereilt handeln, sondern bedacht an die Sache heran gehen. Es geht schließlich um Ihr Vermögen und in der Hinsicht wollen Sie alles richtig machen.

Teilen