Ein Anwalt für Scheidung sorgt für die Auflösung der Ehe. Er berät gerne individuell in jedem besonderen Fall und beantragt beim zuständigen Amtsgericht die Ehetrennung. Nachfolgend erfährt man alles Wissenswerte über die Scheidung.

Kosten einer Scheidung
Es ist gesetzlich vorgeschrieben, wie viel ein Scheidungsprozess kostet. Dieser hängt von den Einkünften der Eheleute ab. Das heißt, ganz egal, welcher Anwalt beauftragt wird, es werden immer dieselben Kosten verlangt.

Einvernehmliche Ehetrennung mit einem Rechtsanwalt
Gibt es überhaupt nichts zu regeln, dann ist die Scheidung lediglich eine reine Formsache. Man kann sich durch einen Anwalt vor Gericht vertreten lassen. Ist dieser Fall gegeben, sollten einfach die Heiratsurkunde und eventuell noch die Geburtsurkunden der Heranwachsenden an den Juristen gesendet werden. Danach besteht die Möglichkeit, dass der Anwalt für Scheidung die Ehetrennung beantragt. Ob Kriterien, wie etwa Unterhalt, Zugewinnausgleich, Immobilienvermögen, Aufteilung des Hausrats und anderes zu klären sind, kann bei einer Erstberatung besprochen werden. Wenn es offene Regelungspunkte gibt, dann ist es das Ziel des Juristen, außergerichtlich eine einvernehmliche Regelung zu verhandeln, damit ein gerichtlicher Streit vermieden wird. Dadurch kann man Kosten sparen und einen Rosenkrieg verhindern. In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, eine einvernehmliche Regelung bei einer Scheidungsvereinbarung ohne Gericht zu treffen, die im Anschluss bei einem Notar beurkundet wurde. Der eigentliche gerichtliche Scheidungsprozess ist dann lediglich noch eine reine Formsache. Hier reicht die Vertretung durch einen Rechtsanwalt aus.

Wann eine Ehe geschieden werden kann
Es besteht die Möglichkeit, eine Ehe zu scheiden, wenn diese gescheitert ist. Das gilt bei einer nicht mehr bestehenden ehelichen Lebensgemeinschaft, bei welcher keineswegs erwartet werden kann, dass sie die Ehegatten wiederherstellen. Der Ehepartner, welcher den Antrag auf Scheidung stellt, hat nachzuweisen, dass die Ehe tatsächlich gescheitert ist. Allerdings gilt die Annahme einer gescheiterten Ehe, wenn die Partner bereits seit einem Jahr getrennt wohnen. Die Eheleute leben getrennt voneinander, wenn nach außen hin der Trennungswille erkennbar ist, oft aufgrund der räumlichen Trennung voneinander. Prinzipiell wird nach dem Ablauf einer dreijährigen Trennungszeit die Ehe geschieden. Hier gibt es lediglich in seltenen Fällen Ausnahmen, beispielsweise wenn das Aufrechterhalten der Ehe zum Vorteil des gemeinsamen minderjährigen Heranwachsenden ist.

Wie die Scheidung vor dem Amtsgericht abläuft
Als Erstes haben die Ehegatten ihren Personalausweis oder Reisepass vorzulegen, um das Gericht von deren Identität zu überzeugen. Danach vernimmt man die Partner zum Scheitern ihrer Ehe. Zudem werden die Betroffenen gefragt, wie lange diese getrennt wohnen und ob sie tatsächlich geschieden werden möchten. Wenn die Ehetrennung durch einen Anwalt für Scheidung wie von der Kanzlei Moser & Partner Rechtsanwälte gut vorbereitet ist, dauert der ganze Termin maximal zwischen 15 und 30 Minuten. Sind allerdings Teile der Scheidungsfolgen, wie etwa Sorgerecht, Unterhalt, Versorgungsausgleich und Umgang streitig, dann kann eine Ehetrennung ebenso viel länger dauern.

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