Die Abwicklung von Kaufverträgen ist abhängig vom jeweiligen Gegenstand, den der Interessent über das Internet oder im Ladengeschäft erwirbt. Damit sind die Einigung, die Zahlung des Kaufpreises und die Übergabe des erworbenen Gutes verbunden. Dazu kommen die gesetzliche Garantie sowie die Gewährleistung. Bei Immobilien oder Kraftfahrzeugen ergibt sich noch die Haftung des privaten Verkäufers für versteckte Mängel, die der übergebenen Immobilie oder dem Kraftfahrzeug anhaften.
Bei Immobilien hat der Gesetzgeber eine besondere Abwicklung von Kaufverträgen vorgesehen. Das hängt mit dem hohen Wert sowie den damit verbundenen Risiken zusammen. Außerdem sind viele Immobilien noch mit Hypotheken und anderen Rechten verbunden, die auf jeden Fall im Rahmen des Verkaufes und der Übergabe berücksichtigt werden müssen.
Zuerst kommt die Besichtigung. Für diese entwerfen Käufer und Verkäufer jeweils eine Checkliste, die sie mit ihren Sachverständigen und Maklern nach der ersten Kontaktaufnahme prüfen. Bei der Besichtigung werden alle theoretischen und praktischen Fragen und Prüfungen durchgeführt. Gibt es einen aktuellen Energiepass, aus dem die Dämmung des Hauses hervorgeht? Sind Schimmel oder Asbest in der Bausubstanz vorhanden? Findet der Sachverständige feuchte Wände, die auf schadhafte Leitungen und somit hohe Sanierungskosten schließen lassen?
Wurden diese Fragen umfassend geklärt, folgt die Preisverhandlung, die sich an Vergleichswerten in ähnlichen Wohn- oder Gewerbegebieten ausrichten lässt.
Zur Abwicklung von Kaufverträgen müssen in einigen Fällen Kredite aufgenommen werden. Erst wenn das Geld auf dem Notaranderkonto des beauftragten Notars gutgeschrieben worden ist, kommt der Vertrag durch die Unterschriften der Beteiligten zustande.
Den Kredit erhält der Kunde, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Privatleute benötigen die letzten drei Gehaltsnachweise. Bezieht der Antragsteller schon Rente, muss er die drei letzten Rentennachweise sowie die aktuelle Renteninformation einreichen. Dazu kommt der letzte Lohnsteuerbescheid. Über die unterschriebene Schufa-Selbstauskunft und die Nachweise bezüglich weiterer aufgenommener Kredite bürgt er für seine Bonität.
Selbstständige benötigen hingegen ihre letzten Einkommensteuererklärungen sowie die aktuellen Bilanz- und Gewinnermittlungen. Diese belegen sie mit mehreren zeitnahen Betriebswirtschaftlichen Auswertungen sowie dem letzten Gesellschaftervertrag. Dazu kommen die jeweils beglaubigten Auszüge aus dem Handelsregister und dem Grundbuch.
Der Verkäufer benötigt den aktuellen Grundbuchauszug, aus dem hervorgeht, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Aus dem Grundbuch können der Käufer und der Notar auch ersehen, ob eine Hypothek eingetragen wurde. Genauso interessant sind die Baulasten, die auf dem Grundstück liegen. Geht der Käufer eine Verpflichtung beim Kauf ein, die die Nutzung der Immobilie einschränkt?
Die Abwicklung von Kaufverträgen bei Immobilien endet jeweils mit der notariellen Beurkundung. Der Vertrag wird von Gesetzes wegen von einem Notar aufgesetzt. Bei der Unterzeichnung müssen neben ihm auch der Käufer und der Verkäufer zugegen sein. Mit seiner Unterschrift dokumentiert der Notar, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten worden sind.

Weitere Informationen finden Sie bei Notariat Dr. Roland Gintenreiter.

Teilen