Als Strafrecht bezeichnet man allgemein die Gesamtheit aller Gesetze, die darauf abzielen, bestimmte Handlungen zu verbieten. Bei Missachtung dieser Regelungen droht das Gesetz demjenigen, der die sogenannten Tatbestände erfüllt, eine Strafe an. Innerhalb eines solchen Tatbestands ist zunächst definiert, welche Handlung unter Strafe gestellt ist. Weiterhin ist geregelt, welche einzelnen Handlungsabschnitte erfüllt sein müssen, damit eine Bestrafung erfolgen kann. Dabei kann das Gesetz zwischen verschiedenen Varianten eines Handlungsstrangs unterscheiden. So können schwerwiegende Verstöße, in der Rechtsdogmatik als Qualifikationen bezeichnet, zu verschärften Strafen führen, wenn sie als besonders verwerflich eingestuft werden. Weiterhin unterscheidet das Gesetz zwischen einer vorsätzlichen oder einer fahrlässigen Begehung einer Straftat. Manche Straftatbestände erfüllen sich nur bei einem vorliegenden Vorsatz, während bei einer fahrlässigen Begehung von einer Bestrafung abgesehen wird. Zuletzt wird in jedem Paragrafen, der eine Handlung unter Strafe stellt, ein Strafrahmen festgelegt. Dieser zeigt auf, wie die vollzogene Handlung zu bestrafen ist.

Die im Strafrecht festgelegten Sanktionen sind jeweils dem einzelnen Tatbestand angeschlossen und richten sich nach der Schwere der Begehung einer Tat. Die schärfste Sanktion ist die lebenslange Freiheitsstrafe, die im Gefängnis verbüßt wird. Zwar ist es möglich, sie nach Ablauf mehrerer Jahre nachträglich zur Bewährung auszusetzen, doch an diese Strafumwandlung sind strenge Bedingungen geknüpft. Die zeitlich begrenzte Freiheitsstrafe kann von drei Monaten bis zu mehreren Jahren verhängt werden. Zeigt sich jedoch bei der Tatbegehung und der anschließenden Gerichtsverhandlung, dass eine besondere Gefahr vom Täter ausgeht, kann das Gericht eine an die Haftstrafe anschließende Sicherungsverwahrung aussprechen. Diese ist zwar nicht so streng wie eine Haftstrafe, trotzdem bleibt der verurteilte Täter auch nach dem Verbüßen der Haft in Verwahrung, sodass die Gesellschaft vor ihm geschützt ist. Bei weniger schwerwiegenden Delikten wird eine Haftstrafe oftmals zur Bewährung ausgesetzt. Das bedeutet, dass sie nicht verbüßt werden muss, solange der Verurteilte sich keine weiteren Straftaten erlaubt. Ebenfalls möglich ist die Verhängung von Geldstrafen. Diese richten sich nach dem Einkommen einer Person. Nach Zahlung dieser Geldstrafe muss der Täter keine weiteren Sanktionen befürchten.

Zu größten Teilen sind die unter Strafe gestellten Tatbestände im Strafgesetzbuch zusammengefasst. Weiterhin existiert sogenanntes Nebenstrafrecht. Als solches bezeichnet man einzelne Tatbestände, die in verschiedenen Gesetzen verteilt sind und in den entsprechenden Rechtsgebieten ebenfalls bestimmte Verhaltensweisen unter Strafe stellen. Das kann beispielsweise Umweltrecht, Betäubungsmittelrecht oder auch Tierschutzrecht sein. Dem Strafrecht gleichermaßen zugehörig sind Regelungen über den Ablauf eines Strafprozesses. Diese gewähren dem Staat sowie auch dem Angeklagten verschiedene Rechte und sorgen dafür, dass ein Prozess stets gleich abläuft. Zudem ist darin festgelegt, welche Gerichte zur Bearbeitung der durch die Staatsanwaltschaft erfolgten Anklagen zuständig sind. Dieses Rechtsgebiet wird als Strafprozessrecht bezeichnet.

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