Im folgenden Blog klären wir Fragen und teilen verschiedenste Informationen rund um Rechte und Pflichten in der Familie. Wir alle können uns bestimmt vorstellen, wie kompliziert das Familienrecht aufgebaut ist und das es hierbei sehr viele einzelne Rechte gibt, die als Sonderrechte gelten. Wenn Sie sich genauer mit den diversen Rechten in der Familie auseinandersetzen möchten, sind Sie auf diesem Blog genau richtig. Es spielt keine Rolle, ob Sie bereits einiges an Wissen aufgebaut haben und das erlernte Wissen bestätigen möchten, oder noch keine Erfahrungen und Kenntnisse in dieser Thematik haben. Bei uns lernen Sie immer etwas Neues dazu!

Das Familienrecht stellt einen Teil des Zivilrechts dar. Hierzu zählen vor allem rechtliche Verhältnisse bei der Familie und der Ehe mit dem Schwerpunkt Scheidung, Unterhalt und Eheschließung. Zudem regelt es neben dem Sorgerecht und dem Vaterschaftsrecht auch das Recht des Kinderunterhalts. Diese Rechte gelten als Rechtsbeziehungen von Eltern zu Ihren Kindern. Zu einem weiteren Teil des Rechts bei Familien zählen die Vormundschaft und die rechtliche Betreuung des Kindes. Zudem klärt das Familienrecht diverse Fragen zu Streitigkeiten in der Familie und die gegenseitige Unterhaltspflicht von Verwandte ab. Adoption und Rechte und Pflichten zwischen Kindern und Eltern kommen nicht zu kurz in dieser Regelung. Das Eherecht beruht auf diverse Ehevoraussetzungen. Es zählen beispielsweise die Ehemündigkeit und das Fehlen von Hindernissen in der Ehe zu den Voraussetzungen er Ehe. Bei diesem Recht werden zwei Voraussetzungen unterschieden. Einseitige Ehevoraussetzungen müssen bei dieser Art von Voraussetzung nur nach dem Recht des Verlobten gegeben sein. Andererseits müssen beide Verlobte bei einer zweiseitigen Ehevoraussetzung zum Zeitpunkt bei der Schließung der Ehe erfüllt sein. Das Kindschaftsrecht ist eine weitere Form bei den Rechten von Familien. Dem Verfahrensrecht kommt in Kindschaftssachen eine bedeutende Rolle zu. Drei Rechtsordnungen werden hierbei unterteilt. Hierbei zählen das "Recht des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Kindes", das "Heimatrecht des betroffenen Elternteils" und das "Ehewirkungsstatut". Letzteres kommt in Kraft, wenn die Mutter verheiratet ist. Beim Erbrecht ist es eine Frage, bei der man sich streiten kann, ob dieses Recht dem Erb- oder Adoptionsstatut unterliegt. Als Statut gilt eine Sammlung beziehungsweise Zusammenfassung von verschiedenen Rechtsnormen oder ein völkerrechtlicher Vertrag.

Fachanwälte für Familienrecht zählen als eine sehr weit verbreitete Fachrichtung der Anwälte. Hierdurch erkennt man die Wichtigkeit von solchen Anwälten, die Rechtsstreitigkeiten schlichten. Ziele des Anwalts sind es einen Gewissen Ausgleich und Gleichberechtigung unter den Beteiligten zu schaffen. Dabei trifft er sich mit beiden Parteien, hört und untersucht dessen Aussagen auf tiefe Details und hat als Hauptaufgabe, eine einvernehmliche Entscheidung zwischen den beiden Beteiligten zu schaffen. Hierbei versetzt er sich in deren Lage.

Weitere Informationsquellen zu dieser Thematik stellen Seiten wie bspw. Mag. Franz Hofmann dar.

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