Das Strafrecht zählt zu einem der großen Rechtsgebiete in Deutschland. Dabei ist das Strafrecht gleichzeitig dem Öffentlichen Recht zuzuordnen, da hier rechtlich nicht gleichberechtigte Personen interagieren. Zwischen dem Staat, der Strafgesetze erlässt und vollzieht, und dem Bürger besteht ein Unter-Überordnungs-Verhältnis. Das Strafrecht umfasst grundlegend zunächst einmal die Gesamtheit aller Rechtsnormen, deren Inhalt durch die Voraussetzungen für eine Straftat und die Rechtsfolge derselben gekennzeichnet sind. Sinn und Zweck des Strafrechts ist vor allem der Schutz elementarer Rechtsgüter wie beispielsweise das Leben oder die Gesundheit eines Menschen, das Eigentum, die Ehre, das Vermögen oder die Würde. Außerdem besteht das Ziel des Strafrechts auch in der Anerkennung der Rechtsordnung in einem Staat und deren Erhaltung. Ferner sollen Straftäter Sühne leisten und auf Grundlage des Resozialisierungsgedankens sollen durch das Strafrecht weitere Straftaten verhindert werden. Dabei geht es um eine Besserung des Täters und eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach einer Haftstrafe oder anderen Rechtsfolgen. In historischer Betrachtung kann festgestellt werden, dass die „Constitutio Criminalis Carolina“ von Karl V. aus dem Jahr 1871 das erste Reichsstrafgesetzbuch und damit ein Vorgänger für das heutige Strafgesetzbuch (kurz: StGB) war. Insbesondere an der Gliederung der Straftatbestände in Tatbestand (Voraussetzung für die Straftat) und Rechtsfolge wird bis heute festgehalten. Allerdings gab es als Rechtsfolgen im Reichsstrafgesetzbuch noch diverse Todesstrafen, die heute nicht mehr mit der Menschenwürde vereinbar wären und aus diesem Grund auch aus dem StGB gestrichen wurden. Das StGB lässt eine Unterteilung in einen „Allgemeinen Teil“ und einen „Besonderen Teil“ zu. Im Allgemeinen Teil des Strafrechts werden Voraussetzungen und grundlegende Vorschriften geregelt, die für alle Delikte gelten. Der Besondere Teil des Strafrechts hingegen befasst sich mit den verschiedenen Delikten wie beispielsweise Diebstahl, Raub, Mord, Körperverletzung oder Sachbeschädigung. Für die Rechtsanwaltskanzleien für Strafrecht ist neben diesem materiellen Recht aber auch das Prozessrecht besonders entscheidend. Das formelle Strafrecht dient der Durchsetzung des materiellen Rechts und stellt für einen Strafrechtsverteidiger entscheidende „Spielregeln“ in einem Prozess dar. Sollten Sie in eine Situation geraten, in welcher Ihnen ein Delikt vorgeworfen wird, kann die für Sie schwerwiegende Konsequenz wie die Anordnung hoher Geldstrafen, die Androhung von Freiheitsstrafen oder Untersuchungshaft nach sich ziehen. Häufig können dadurch auch Existenzen bedroht sein. Sind Sie einer solchen Situation ausgesetzt, sollten Sie in jedem Fall eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht wie von Mag. Dr. Erich Keber aufsuchen und sich beraten lassen. Die Anwälte für Strafrecht verfügen zumeist über langjährige Erfahrung und Expertise als Strafverteidiger und sind auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung. Anhand Ihres Einzelfalls werden die Experten eine Lösung in Form einer individuellen Strategie erarbeiten. Insbesondere eine akribische Prüfung des Sachverhalts und eine realistische Einschätzung der entsprechenden Erfolgsaussichten sind enorm wichtig. Ziel eines Strafverteidigers ist dabei entweder eine zeitnahe Einstellung des Strafverfahrens, ein Freispruch vor Gericht oder ein Urteil mit möglichst geringen Rechtsfolgen für den Mandanten.

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