Das Scheidungsrecht befasst sich mit den Voraussetzungen und Folgen einer Ehescheidung. Dabei können sich die Folgen aus dem Gesetz oder einer Vereinbarung zwischen den (ehemaligen) Eheleuten ergeben. Zunächst müssen für eine Scheidung regelmäßig bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das kann eine gewisse Zeit des Getrenntlebens sein, ein Vertrauensbruch innerhalb der Ehe oder andere Umstände, aus denen sich ergibt, dass der Wunsch nach einer Scheidung nicht bloß eine Momentaufnahme darstellt. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus der jeweiligen Rechtsordnung. Weiter regelt das Scheidungsrecht, wer befugt ist, eine Scheidung auszusprechen. Da eine Ehe mit verschiedenen Rechten und Pflichten auch gegenüber dem Staat einhergeht, hat ebendieser auch ein Interesse daran, an der Scheidung mitzuwirken. Eine Scheidung wird daher in den meisten Ländern von einer staatlichen Stelle vorgenommen, beispielsweise einem Gericht.

 



Neben diesen formalen Aspekten befasst sich das Scheidungsrecht auch mit der Frage, was mit dem Vermögen der Eheleute geschehen soll. Durch die Ehe wird eine enge Lebensgemeinschaft geschaffen, die mit der Scheidung wieder beendet wird. Über einen mehr oder weniger langen Zeitraum haben die Eheleute zusammen gewirtschaftet und Gegenstände angeschafft. Vielfach entscheidet sich ein Ehepartner zugunsten einer etwaigen Familie nicht mehr Vollzeit zu arbeiten. Viele Rechtsordnungen haben diesen Umstand erkannt. Im Rahmen einer Scheidung ist es daher gesetzlich oft vorgesehen, dass Teile des Vermögens umzuverteilen. Die Umverteilung kann in Form von einmaligen Ansprüchen, aber auch in Form von Unterhaltspflichten geschehen. Nicht nur das bestehende Vermögen kann im Rahmen einer Scheidung umverteilt werden. Etwaige Ansprüche auf eine Versorgung im Alter können ebenfalls einem Ausgleich unterliegen. Auch damit wollen die Rechtsordnungen dem Umstand Rechnung tragen, dass ein Ehepartner oft in geringerem Maße erwerbstätig ist und damit weniger fürs Alter vorsorgen kann.

 



Sind die Eheleute mit den gesetzlichen Vorschriften nicht einverstanden oder wollen einen Fall regeln, den das Gesetz nicht vorsieht, kommen dafür Eheverträge in Betracht. Diese können das Zusammenleben, aber insbesondere auch den Scheidungsfall betreffen. Die Voraussetzungen und möglichen Inhalte derartiger Eheverträge regelt ebenfalls das Scheidungsrecht. Neben vermögensrechtlichen Aspekten sind häufig auch Regelungen vorgesehen, um zu klären, was mit gemeinsamen Kindern geschehen soll. Das betrifft Fragen des Aufenthalts, der Vertretung der Kinder, Verpflichtungen einen Unterhalt zu leisten und viele weitere Aspekte. Zu diesen Punkten können ebenfalls Vereinbarungen in einem Ehevertrag getroffen werden. Das Recht der Ehescheidung ist komplex, vielschichtig und es müssen diverse Feinheiten beachtet werden. Weiter handelt es sich aufgrund der Häufigkeit von Scheidungen um ein sehr großes Rechtsgebiet, das besonders großen Einfluss auf das Leben der Menschen haben kann. Aus diesen Gründen finden sich viele Anwälte, die sich auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert haben. Sie gewährleisten eine umfassende und fundierte Beratung im Falle einer Scheidung.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Mag. Franz Hofmann finden.

 

 

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