Von all den Rechtsgebieten, die das Zivilrecht kennt, gehört das Immobilienrecht zu dem, welches am wenigsten streng definiert oder begrenzt ist. Allein die Einteilung, dass das Immobilienrecht sowohl das Rechtsgebiet einerseits der Grundstücke und andererseits der grundstücksgleichen Rechte sind, lässt viel Ermessensspielraum, obgleich es die Vorschriften eindeutig definiert. Ursächlich dafür ist, dass das Immobilienrecht z. T. stark in andere Rechtsgebiete hineinreicht, wodurch eine scharfe Abgrenzung bisweilen schwierig ist.


Anwalt für Immobilienrecht

Ein Anwalt für das Immobilienrecht ist ein Fachanwalt mit weitreichenden Kenntnissen und Kompetenzen. Um seiner Aufgabe umfassend zu genügen, muss er sich auch in anderen Rechtsgebieten auskennen. Besonders auf dem Gebiet der sogenannten grundstücksgleichen Rechte ist dieser Ermessensspielraum sehr umfangreich. Zum Teil gibt es hier größere Schnittmengen mit anderen Rechtsgebieten. Schnittmengen gibt es hier mit sehr vielen Gesetzen des Zivilrechts, die ihrerseits in die genannten Themen hinein reichen. Da kann es also um so unterschiedliche Themen gehen wie Erben, Steuern, Baukredite oder landwirtschaftliche Nutzung. Ein Fachanwalt für Immobilienrecht muss also auch umfangreiche Kenntnisse in den angrenzenden Rechtsgebieten haben und sich in den bürokratischen Verzweigungen auskennen. Darüber hinaus geht es im Immobilienrecht aber nicht nur um das "Recht der Grundstücke sowie der sogenannten grundstücksgleichen Rechte", sondern auch um die Rechte an den Rechten, also konkret, um die Rechte an den Grundstücksrechten. Und in dieses Sonderrecht reichen bspw. weitere Sonderrechte hinein, z. B. das Nießbrauchsrecht - einer modernen Regelung beim Thema Teilverkauf und dauerhaftes Wohnrecht bis hin zum Vererbungsrecht. Des Weiteren gehören zu dem Bereich Rechte an den Rechten auch die Themen Grundschuld, Rentenschuld oder das Pfandrecht.


Für welche weiteren Themen steht ein Anwalt für Immobilienrecht zur Verfügung?

Ein großer und wichtiger Bereich ist auch das Grundbuchrecht. Sehr oft gehören Immobilien zu den wesentlichen Bestandteilen der Erbmasse. Manchmal sind die Immobilien bis zu diesem Zeitpunkt noch durch Kredite belastet. Ein Fachanwalt für Immobilienrecht kümmert sich auch um die Änderung und Übertragung der Eigentumsrechte sowie um die Klärung der Immobilienkredite während des Wechsels der Eigentumsverhältnisse bei dem jeweiligen Gebäude bzw. eines Grundstückes. Des Weiteren kümmert sich ein Anwalt für Immobilienrecht natürlich auch um baurechtlich relevante Themen und diese wiederum tangieren Fragen aus dem öffentlichen Recht. In allen diesen Punkten ist der Fachanwalt für Immobilienrecht aber in erster Linien dafür zuständig, die sich hieraus ergebenden Konfliktsituationen zu lösen, vertragsrechtliche Klauseln zu überprüfen und zu überwachen und bisweilen zusätzlich festzustellen, wann neben seiner Tätigkeit im jeweiligen Fall noch eine notarielle Beurkundung notwendig wird.

Der Immobilienfachanwalt deckt ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet ab. Es geht um alle Themen, die direkt oder indirekt mit Immobilien zu tun haben. Diese umfassen die Fragen von der Bauplanung über Kauf und Erwerb einer Immobilie bis hin zu Immobilienkrediten, zu Grundbuchrechten oder den Rechten an den Grundstücksrechten.

 

Weiterführende Informationen hierzu können Sie beispielsweise auf der Webseite Mag. Josef Kunzenmann finden.

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