Hierbei hilft eine Rechtsanwaltskanzlei für Strafrecht
Das Strafrecht zählt zu einem der großen Rechtsgebiete in Deutschland. Dabei ist das Strafrecht gleichzeitig dem Öffentlichen Recht zuzuordnen, da hier rechtlich nicht gleichberechtigte Personen interagieren. Zwischen dem Staat, der Strafgesetze erlässt und vollzieht, und dem Bürger besteht ein Unter-Überordnungs-Verhältnis. Das Strafrecht umfasst grundlegend zunächst einmal die Gesamtheit aller Rechtsnormen, deren Inhalt durch die Voraussetzungen für eine Straftat und die Rechtsfolge derselben gekennzeichnet sind. Sinn und Zweck des Strafrechts ist vor allem der Schutz elementarer Rechtsgüter wie beispielsweise das Leben oder die Gesundheit eines Menschen, das Eigentum, die Ehre, das Vermögen oder die Würde.